Rechtsprechung
BGH, 19.03.1992 - IX ZR 203/91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,5237) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Mietvertrag - Erhöhungsklausel - Optionsklausel - Fester Mietzins - Option - Erhöhung des Mietzinses - Optionsfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1992, 2281
- WM 1992, 994
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.03.1985 - VIII ZR 64/84
Ausübung einer Option auf Verlängerung eines Mietverhältnisses nach Kündigung des …
Auszug aus BGH, 19.03.1992 - IX ZR 203/91
Kündigt dagegen der Vermieter, so kann der Mieter sein Optionsrecht ausüben und dadurch die Beendigung des Mietverhältnisses verhindern (vgl. BGH, Urt. v. 20. März 1985 - VIII ZR 64/84, WM 1985, 755, 756 m.w.N.). - BGH, 10.10.1989 - VI ZR 78/89
Vereinbarung über Rechtshängigkeit i.S. von § 847 Abs. 1 Satz 2 BGB
Auszug aus BGH, 19.03.1992 - IX ZR 203/91
Wenn es in § 3 Nr. 2 des Mietvertrages heißt, daß der Mietzins bis zum 31. Dezember 1987 konstant bleibt, und § 3 Nr. 3 des Vertrages zugleich bestimmt, daß er nach dem 31. Dezember 1987 von beiden Vertragspartnern neu festgelegt wird, so gilt das nach dem Zweck dieser Regelung sowie unter Berücksichtigung der Interessenlage der Beteiligten (vgl. BGHZ 109, 19, 22) für beide Verlängerungsmöglichkeiten, es sei denn, aus dem Vertrage ergibt sich eindeutig, daß die Vertragspartner gleichwohl eine unterschiedliche Behandlung gewollt haben. - BGH, 04.12.1990 - XI ZR 310/89
Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei der Beweiswürdigung; Belauschen …
Auszug aus BGH, 19.03.1992 - IX ZR 203/91
Da keine weiteren tatsächlichen Feststellungen erforderlich sind, kann der Senat den Mietvertrag selbst auslegen (BGH, Urt. v. 14. Dezember 1990 - V ZR 223/89, NJW 1991, 1180, 1181 [BGH 04.12.1990 - XI ZR 310/89] m.w.N.). - BGH, 14.12.1990 - V ZR 223/89
Auslegung eines Schreibens in der Revisionsinstanz
Auszug aus BGH, 19.03.1992 - IX ZR 203/91
Da keine weiteren tatsächlichen Feststellungen erforderlich sind, kann der Senat den Mietvertrag selbst auslegen (BGH, Urt. v. 14. Dezember 1990 - V ZR 223/89, NJW 1991, 1180, 1181 [BGH 04.12.1990 - XI ZR 310/89] m.w.N.).
- BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91
Verwertung sog. "Tagesprofile" - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten - …
Die Beweisführung mit Tagesprofilen ist dem Indizienbeweis zuzuordnen (ebenso: Weber/Droste, NJW 1992, 2281, 2286); denn mit ihnen wird über den Beweis von Hilfstatsachen auf das Vorliegen beweiserheblicher Tatsachen geschlossen. - OLG Dresden, 15.08.2018 - 5 U 539/18
Verlängerung eines Mietvertrages durch Ausübung einer vertraglichen Option durch …
Die Kombination der eigenständigen Regelung einer Verlängerungsklausel und eines Optionsrechtes ist zudem in Gewerberaummietverträgen zulässig und üblich (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.1985, a.a.O., Urteil vom 19.03.1992, IX ZR 203/91, NJW 1992, 2281;… Urteil vom 14.12.2005, a.a.O.;… Leonhard in Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer, Gewerberaummiete, 1. Aufl., vor § 535 BGB Rn. 553). - OLG Hamm, 09.07.2003 - 30 U 41/03
Auslegung eines Mietvertrages mit Optionsrecht als Mieter sowie mit einer …
Er kann darüber hinaus, sofern ihm noch eine Option zusteht, die Mietzeit nicht nur um ein Jahr auf sechs Jahre verlängern, sondern vor allem bei einem zwölf Monate vor Ablauf der Mietzeit erklärten Widerspruch des Vermieters noch sechs Monate zuwarten, eher er entscheidet, ob er das Mietverhältnis durch Ausübung der Option gegen den Willen des Vermieters verlängern will (BGH NJW 1992, 2281; ZMR 1985, 260; NJW 1982, 2270;… Schmidt-Futterer/Blank Mietrecht, 8. Aufl. 2003 § 542 Rn. 156;… 7. Aufl. 1999 § 564 Rn. 24). - LG Mainz, 14.05.2002 - 1 O 311/01
Gewerberaummiete: Neufestsetzung der Miete nach Ausübung des Optionsrechts durch …
Im Übrigen aber ist die Vereinbarung der Neufestsetzung der Miete/der Pacht bei Ausübung des Optionsrechtes nicht ungewöhnlich (vgl. BGH NJW 1992, 2281 und die dort zitierte Rechtsprechung).